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7.4 Geschäftsleitung 7.4.1 Die Führung der Geschäfte obliegt einem Geschäftsführer und mehreren Bereichsleitern. 7.4.2 Die Geschäftsleitung ist gegenüber dem Vorstand verantwortlich. Sie koordiniert die Arbeitsgruppen, sorgt für einen reibungslosen Informations- fluss, bereitet die Versammlungen und Sitzungen vor und führt die Beschlüsse des Vorstandes aus. 7.5 Rechnungsrevision 7.5.1 Die Kontrollstelle besteht aus zwei Personen. 7.5.2 Sie prüft die Bilanz und die Erfolgsrechnung auf die Ordnungsmässigkeit und die Übereinstimmung mit der Buchführung. Art. 8 Sektionen
8.1 Der SMMV kann sich nach Bedarf in Sektionen aufteilen, die sich innerhalb der Statuten als eigene Vereine organisieren, insbesondere in den verschiedenen Sprachregionen des Landes. 8.2 Es können Niederlassungen im Ausland gebildet oder Partnerschaften mit entsprechenden Organisationen eingegangen werden. Art. 9 Schlussbestimmungen
9.1 Revision der Statuten Für die Änderung der Statuten ist eine 2/3-Mehrheit einer Generalversammlung notwendig. 9.2 Für Verpflichtungen des SMMV haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. 9.2.1 Auflösung des Verbandes Die Auflösung des SMMV kann mit einer 2/3-Mehrheit an einer ordentlichen Generalversammlung beschlossen werden. Uster 22. April 1998 Der Präsident Delegierter der Geschäftsleitung Theo Niederberger Manu Gehriger
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